Die Voraussetzungen für Beförderungen sind wie folgt festgelegt:

 

Einstellung als Feuerwehrmann(frau)anwärter

Beförderung zum Dienstgrad Voraussetzungen
Feuerwerhrmann(frau) Grundlehrgang, Ausbildung zum Truppmann(frau) und 2 Dienstjahre
Oberfeuerwehrmann(frau) wie Feuerwehrmann, Maschinistenlehrgang oder Atemschutzgeräteträger sowie ein Sonderlehrgang und drei Dienstjahre
Hauptfeuerwehrmann(frau) wie Oberfeuerwehrmann(frau), Truppführer und Sprechfunklehrgang sowie vier Dienstjahre
Löschmeister(in) wie Hauptfeuerwehrmann(frau), Gruppenführerlehrgang sowie feuertechnischer Hilfsdienstlehrgang und vier dienstjahre
Oberlöschmeister(in) wie Löschmeister(in), Gefahrgutlehrgang und fünf Dienstjahre
Hauptlöschmeister(in) wie Oberlöschmeister, Zugführerlehrgang sowie Lehrgang für Leiter einer Feuerwehr und sechs Dienstjahre
Brandmeister(in) wie Hauptlöschmeister(in), wenn OrtsBM/StBI zusätzlich Lehrgang Vorbeugender Brandschutz und Kartenkunde sowie sechs Dienstjahre
Oberbrandmeister(in) wie Brandmeister(in), Lehrgang Führer von Führungsgruppen oder Verbänden sowie sechs Dienstjahre
Hauptbrandmeister(in) wie Oberbrandmeister(in), Strahlenschutzlehrgang sowie acht Dienstjahre

Die Erfüllung der Voraussetzung hat nicht zwangsläufig eine Beförderung zur Folge. Es spielen hierbei u. a. auch verwaltungstechnische Festlegungen wie Stellenplan der Feuerwehr eine Rolle.

Quelle: Hessische Landesfeuerwerhschule