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Die Voraussetzungen für Beförderungen sind wie folgt festgelegt:
Einstellung als Feuerwehrmann(frau)anwärter
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Beförderung zum
Dienstgrad |
Voraussetzungen |
| Feuerwerhrmann(frau) |
Grundlehrgang, Ausbildung zum Truppmann(frau) und 2
Dienstjahre |
| Oberfeuerwehrmann(frau) |
wie Feuerwehrmann, Maschinistenlehrgang oder
Atemschutzgeräteträger sowie ein Sonderlehrgang und drei Dienstjahre |
| Hauptfeuerwehrmann(frau) |
wie
Oberfeuerwehrmann(frau), Truppführer und
Sprechfunklehrgang sowie vier Dienstjahre |
| Löschmeister(in) |
wie
Hauptfeuerwehrmann(frau), Gruppenführerlehrgang sowie
feuertechnischer Hilfsdienstlehrgang und vier dienstjahre |
| Oberlöschmeister(in) |
wie
Löschmeister(in), Gefahrgutlehrgang und fünf Dienstjahre |
| Hauptlöschmeister(in) |
wie Oberlöschmeister, Zugführerlehrgang sowie Lehrgang für
Leiter einer Feuerwehr und sechs Dienstjahre |
| Brandmeister(in) |
wie
Hauptlöschmeister(in), wenn OrtsBM/StBI zusätzlich
Lehrgang Vorbeugender Brandschutz und Kartenkunde sowie sechs Dienstjahre |
| Oberbrandmeister(in) |
wie
Brandmeister(in), Lehrgang Führer von Führungsgruppen
oder Verbänden sowie sechs Dienstjahre |
| Hauptbrandmeister(in) |
wie
Oberbrandmeister(in), Strahlenschutzlehrgang sowie acht
Dienstjahre |
Die Erfüllung der Voraussetzung hat nicht zwangsläufig eine Beförderung zur Folge.
Es spielen hierbei u. a. auch verwaltungstechnische Festlegungen wie Stellenplan der
Feuerwehr eine Rolle.
Quelle: Hessische Landesfeuerwerhschule
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